Die KESB Oberaargau und Bänninger Matthias / Zwangspsychiatrisierter

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Wichtiger Hinweis und zugleich Klarstellung

Nachfolgende PDF-Dokumente (Arztberichte, Protokolle der KESB etc.) sind Dokumente die dem Patienten Matthias Bänninger auf dessen Nachfrage frei zur Verfügung gestellt worden sind. Es ist in dessen Ermessen, diese frei für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Alle in diesem Blogbericht gescannten und hochgeladenen Dokumente wurden von Matthias Bänninger autorisiert um derer Freigabe im Internet.

Es ist indessen nicht so, dass irgend eine Institution oder gar ein Arzt ein Amtsgeheimnis oder eine Schweigepflicht verletzt hätte.  Das Amtsgeheimnis und auch das Arztgeheimnis sowie die Schweigepflicht durch die in nachfolgenden Dokumenten genannten Institutionen und Ärzte bleiben für Dritte (Patienten, Verbeiständete etc.) selbstverständlich gewährleistet.


…und nun einmal etwas in eigener Sache, was vor allem mich etwas angeht aber aufzeigen soll, wie schikanös die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB-Oberaargau sein kann.

Vor gut 5 Jahren hat mir das Psychiatrie Zentrum Münsingen (nachfolgend PZM genannt) eine Psychiaterin vermittelt, bei der ich mich ambulant psychiatrisch behandeln lassen soll. Dies war anlässlich meines Austritts aus dem PZM Münsingen notwendig, auf dass ich wieder auf freien Fuss komme. So kam es, dass ich bei Frau Dr. Jutta Schneider, welche damals im STS-Münsingen als Psychiaterin tätig war, meine Therapie als Patient aufnahm.

Mir wurde schon im PZM Münsingen eine paranoide  Schizophrenie diagnostiziert. Warum? Weil ich während der Finanzkrise der Meinung war, dass das ganze westliche kapitalistische System zusammenbrechen könnte, dass Geld keinen Wert mehr haben könnte, dass Hungersnöte auch und gerade hier in Europa wieder ausbrechen könnten etc. Dass es auch zu Aufständen kommen könnte und die schöne heile Welt, wie wir sie kennengelernt haben, auseinander brechen könnte.

Deshalb wollte ich bei einer Bank Gold kaufen um mich gegen eine allfällige Hyperinflation abzusichern. Ich empfahl meinen Familienangehörigen dasselbe zu tun. Des weiteren fing ich mich an zu interessieren für Selbstversorgende Bauernhöfe etc..

Leider wurde all das eben Beschriebene von meiner Psychiaterin als Hirngespinst abgetan. Statt meine Anliegen ernst zu nehmen bekam ich das Psychopharmaka Invega verschrieben, welches ich nur ab und an einnahm.

Weil mir Niemand zuhörte und Niemand an eine Hyperinflation glaubte bekam ich es mit der Angst zu tun. Ich rasierte mich nicht mehr und duschte mehrere Wochen nicht mehr bis ich so richtig abgewetzt aussah. Des weiteren schlief ich sehr unregelmässig, weil ich mir sehr oft grosse Sorgen machte über die grossen Verwerfungen an den Finanzmärkten. Täglich lass ich Zeitungen und studierte die News aus aller Welt. Je mehr ich in den Medien lass und je mehr ich in den Medien hörte, desto grösser wurden meine Sorgen über meine eigene, kleine und bescheidene Existenz.

So kam es 2012, dass mir das Psychopharmaka Invega mit dem Wirkstoff Paliperidon nicht mehr täglich in Tablettenform verabreicht wurde, sondern als Depotspritze Xeplion immer 21 Tage auseinander gelegen in den Oberarm injiziert wurde.

Dann kam meiner Psychiaterin die zündende Idee (wohlverstanden, ich habe nie jemanden tätlich angegriffen war also nicht „fremdgefährdet“ und auch nicht „selbstgefährdet“), die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau einzuschalten um einen allfälligen in der Zukunft liegenden Therapieabbruch zu verhindern.

Die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde des Oberaargaus (nachfolgend KESB-Oberaargau genannt) verfügte dann folgende ambulante Massnahme die jedes Jahr wieder überprüft werden muss und allenfalls neu angeordnet werden muss und in meinem Fall nun schon zum 4 mal in die Verlängerung ging:

Periodische Überprüfung und Bestätigung der ambulanten Massnahme / KESB-Oberaargau / 12.10.2015 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Darauf folgend schrieb ich der KESB-Oberaargau folgenden Brief:

Stellungnahme KESB-Oberaargau / 13.10.2015 / Bänninger Matthias / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Darauf folgte folgendes:

Einladung Anhörung / KESB-Oberaargau / 19.10.2015 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Aus meinen Gesprächen mit meiner Psychiaterin wusste ich, dass ich die KESB-Oberaargau nicht mehr so schnell los sein würde, dann schaltete ich Psychex ein:

Vollmacht Psychex / 19.10.2015 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Danach folgte das Schreiben meiner Psychiaterin Dr. med. Jutta Schneider an das KESB-Oberaargau:

Schreiben Dr. med. Jutta Schneider ans KESB-Oberaargau / 09.11.2015 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Danach folgte die Eingabe zur Aufhebung der Ambulanten Massnahme der KESB-Oberaargau vom Verein Psychex:

Eingabe zur Aufhebung der Ambulanten Massnahme der KESB-Oberaargau / 13.11.2015 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Dann folgte am 19.11.2015 die Anhörung meiner selbst vor der KESB. Darin folgt der “ganz dicke Hund” der KESB Oberaargau betreffend Depotmedikation etc.. Aber lesen sie selbst weiter, man kann es kaum fassen:

Protokoll der Anhörung / KESB-Oberaargau / 19.11.2015 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

und dann am 30.11.2015 kam der noch “dickere Hund” der KESB-Oberaargau nämlich die “Anordnung ambulanter Massnahme gemäss Art. 437 ZGB i.V.m. Art 33 KESG” als hätte es meine Anhörung nie gegeben wird einfach von der Psychiaterin alles übernommen.

Kammerentscheid der KESB-Oberaargau / 30.11.2015 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Wie Sie alle lesen können im Kammerentscheid der KESB- Oberaargau hatte ich eine Frist von 30 Tagen um beim Obergericht des Kantons Bern Klage gegen den Kammerentscheid zu erheben. Am 29.12.2015 folgte dann die Eingabe des Vereins Psychex ans Obergericht des Kantons Bern zur sofortigen Aufhebung des Zwangsbehandlungsentscheids der KESB-Oberaargau:

Eingabe ans Obergericht des Kantons Bern zur sofortigen Aufhebung des Zwangsbehandlungsentscheides / Verein Psychex / 29.12.2015 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Anfangs Januar 2016 traf ich mich dann mit meinem Anwalt, den ich auf die Depotmedikation aufmerksam machte und ihm dieselben Dokumente aushändigte wie schon der KESB-Oberaargau bei der Anhörung bezüglich gesundheitlicher Beschwerden durch die Nebenwirkungen. Wir sprachen ca. 30 Minuten Miteinander. In der darauf folgenden Woche flaterte mir folgender Bescheid des Obergerichts des Kantons Bern ins Haus:

Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern / 12.01.2016 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Wie Sie dem Entscheid entnehmen können, wurde auf die Klage resp. die Eingabe gar nicht erst eingetreten, weil wir laut Obergericht des Kantons Bern in Erwägung Abs. 2 Formalitäten nicht eingehalten haben.

Darauf folgte folgender E-Mail Verkehr den ich hier hoffentlich korrekt wiedergebe:

Begründungspflicht bei ambulanten Massnahmen i.S. von Art. 437 Abs. 2 ZGB?
Edmund Schönenberger
An: swisslawlist@lists.weblaw.ch
Cc: Matthias Bänninger

Der Verein PSYCHEX hat den Überblick über sämtliche schweizerischen Haftprüfungsrichter, welche sich auch mit Beschwerden gegen ambulante Massnahmen befassen. Seit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen hat sich bis jetzt noch kein Gericht auf eine Begründungspflicht berufen.

Der Verein hatte schon anfangs der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts erstritten, dass Entlassungsbegehren nicht begründet werden müssen.

Eine Zwangsbehandlung wird von den Betroffenen als noch schwerwiegender denn die Zwangseinweisung empfunden.

Er erscheint daher nicht als logisch, dass die Beschwerdeinstanz die Beschwerde gegen eine Zwangsbehandlung auch ohne Begründung prüfen muss.

Was meint das Forum?

Edmund Schönenberger

Darauf folgt folgendes Email:

Hallo Edi,

danke für deine anfrage btr. übernahme einer beschwerde und die dokumente dazu.

ich habe mir die sache angeschaut und lehne die übernahme in diesem fall ab.

aus folgenden gründen:

die KESB hat zwar mit art. 33 KESG BE (i.v.m. art. 437 zgb)  eine kantonale gesetzliche anordnungs- und überwachungskompetenz, nicht aber eine durchsetzungs- oder vollstreckungskompetenz. in absatz 5 wird explizit festgehalten, dass die massnahme gegen den willen der betroffenen person nicht durchgesetzt werden darf. eine zwangsbehandlung kann nicht gegenstand eines kesb beschlusses sein, lediglich die anordnung der entspr. ambulanten massnahme.

im alltag wird natürlich viel druck auf den betroffenen ausgeübt… darum wurde das gesetz auch so erlassen. ich habe mehrere klienten so begleitet. es bedarf einfach eines klaren Nein durch den klienten – und eines anwaltes im hintergrund, der bei der kesb nach der rechtsgrundlage für die zwangsweise durchsetzung der angeordneten ambulanten massnahme fragt. die kesb hat dafür keine rechtsgrundlage… und schon ist die sache gegessen. es besteht zwar der beschluss, er ist aber nicht umsetzbar. ich habe meine klienten so gebrieft, dass sie freundlich und nett nein sagen und nicht mehr zum arzt gehen. das wird zwar alles dokumentiert. damit hat sichs aber auch… (solange der klient irgendwie im normbereich bleibt).

hinzu kommt hier, dass er in einem wohnheim wohnt.  wohnheime vereinbaren oft bereits im miet- oder unterbringungsvertrag, dass die medikamenteneinnahme pflicht ist. wenn dagegen verstossen wird, ist dies oft bereits ein kündigungsgrund. ich halte eine solche vereinbarung für mietrecht-fremd und unzulässig. am besten ist es diesfalls, einen fortschrittlichen psychiater zu finden, der einem wenige oder keine medikamente verschreibt. das ist am einfachsten und effizientesten. irgendwann hebt die behörde den wirkungslosen beschluss von alleine auf (…so mehrere male erlebt).

Nun kommt wieder meine Psychiaterin Frau Dr. med. Jutta Schneider ins Spiel, die der KESB und dem Beistand den Abbruch der Therapie meinerseits bei Ihr erklärt und dessen Gefahren:

Schreiben der Psychiaterin Frau Dr. med. Jutta Schneider ans KESB-Oberaargau / 27.01.2016 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Dann holt am 5. Februar 2016 die KESB-Oberaargau mit Ihrem Schreiben an mich zum Rundumschlag aus wie folgt:

Brief KESB-Oberaargau an Matthias Bänninger zum Therapieabbruch / 05.02.2016 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Dann folgt mein Email an die KESB-Oberaargau zum Therapieabbruch:

Sehr geehrte Frau Oser

Mehrere Male habe ich Sie und Ihre Vertreter in E-Mails und auch bei der Anhörung schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass das mir verabreichte Depotmedikament Xeplion von der Firma Janssen Pharmaceuticals in Japan 17 Menschen das Leben gekostet hat (s. Spiegel Online vom 09.04.2014: „17 Tote nach Injektion von Schizophrenie-Arznei“)Weltweit sind es wahrscheinlich weitaus mehr.

Des Weiteren habe ich Sie bei der Anhörung schriftlich darauf aufmerksam gemacht was das Medikament bei mir für gesundheitliche Komplikationen ausgelöst hat. Es ist Ihnen und Ihren Vertretern alles bekannt.

Trotz oder gerade wegen alledem fordern Sie mich in Ihrem Schreiben mit Referenz Nummer : 2012-13428 / lac auf wieder einen Psychiater aufzusuchen und drohen mir noch unverhohlen mit einer allfälligen Einweisung in die Klinik falls sich eine „Krise“ anbahnen sollte.

Ich werde selbstverständlich keinen Psychiater oder Psychiaterin mehr aufsuchen. Die machen nämlich genau das, was schon ihre Vorgänger gemacht haben. Mir tödlich wirkende Psychopharmaka verabreichen. Ich hatte in der Vergangenheit genügend Einsicht in meine psychiatrische Krankenakte, auch die der Invalidenversicherung. Es wimmelt nur so von abgeschriebenem und kolportiertem der jeweiligen Vorgänger. Das Meiste sind aus Kopien von verschiedenen Personen zusammengeschusterte Berichte resp. Lügen über mich.

Sollte ich von der KESB weiter belästigt werden, sehe ich mich leider gezwungen, die ganze Korrespondenz zu diesem Fall inkl. meinem Bericht dazu als PDF Dokument (die Namen nicht eingeschwärzt) auf meiner Internetseite, https://www.psychiatrie-erfahrene-schweiz.org zu veröffentlichen. Ihre Namen und Ihre Behörde wird dann im Zusammenhang mit unserer Internetseite und diesem Fall über Google bestens auffindbar sein.

MfG

Matthias Bänninger

Dann folgt noch das Schreiben von RA Edmund Schönenberger vom Verein Psychex zum Therapieabbruch an die KESB Oberaargau:

das Schreiben von RA Edmund Schönenberger vom Verein Psychex zum Therapieabbruch an die KESB-Oberaargau / 06.02.2016 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Ein Jahr später, als ich die Depotmedikation erfolgreich abgesetzt hatte, schrieb meine behandelnde Psychiaterin folgenden Brief an die KESB-Oberaargau:

Schreiben meiner Psychiaterin an die KESB-Oberaargau vom 29.11.2016 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Auf das Schreiben meiner Psychiaterin folgte das Schreiben der KESB-Oberaargau über die Aufhebung der ambulanten Massnahme wie folgt:

Aufhebung der ambulanten Massnahme der KESB-Oberaargau vom 06.12.2016 / klick als PDF Dokument zum runterladen!

Werte Leserinnen und Leser, die KESB-Oberaargau bin ich Zwecks ambulanter, medikamentöser Zwangsbehandlung nun endlich los.

Die Tabletten, die ich noch oral verabreicht bekomme, verstecke ich manchmal unter der Zunge und spucke diese ab und an auf der Toilette wieder aus.

Einen besonderen Dank geht an den Verein Psychex, heute Psychexodus, namentlich und insbesondere an meinen Rechtsanwalt Edmund Schönenberger, der mich in dieser Angelegenheit mit grossem Engagement vertreten hat.

Ein Gedanke zu „Die KESB Oberaargau und Bänninger Matthias / Zwangspsychiatrisierter“

  1. So ist es gut, Matthias! Was die Schurkenstaaten mit allen Mitteln zu verschleiern versuchen, beginnen die Betroffen auf der ganzen Welt auszupacken. Ihr Aufstand wird die grössten Wirkungen erzielen. Und für Dich selbst ist es Genugtuung, es Deinen Verfolgern ins Gesicht gesagt zu haben – die beste „Therapie“, um Dich der Dir angehängten Diagnosen zu entledigen. Wenn Dir ein Psychiater Schizophrenie anhängt, erscheint dies – im ganzen Kontext betrachtet – als Projektion seines eigenen Zustandes. In der Tat: Willkür und Machtmissbrauch haben ein Ausmass angenommen, welches die Hüter der herrschenden Ordnung samt Entourage in höchstem Masse disqualifiziert. Je konsequenter Du Widerstand leistest und Deinen eigenen Weg gehst, umso freier und „erleichterter“ wirst Du Dich fühlen.

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