Verschiedene E-mail Nachrichten aus dem Werner Fuss Zentrum in Berlin

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wöchentlich oder monatlich erhalte ich E-mail Nachrichten vom Werner-Fuss Zentrum in Berlin betreffend Psychiatrie und Zwangsbehandlungen welche ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.

Was in der BRD so allerhand läuft auf Gesetzesebene und im Bundestag betreffend Zwangspsychiatrie, „Betreung“ und Behindertenrechtskonvention, könnte auch Psychiatrie Erfahrene aus der Schweiz interessieren…

P.S.: Falls jemand von Euch eine Software kennt, die Outlook Emails und die darin enthaltenen Links funktionstüchtig in eine PDF Datei umwandeln kann…ich wäre Euch sehr dankbar für einen Tipp! Ausprobiert habe ich PDF24, PDF Creator und UDC (Universal Dokument Creator) und anderes mehr. Leider versagen diese alle bei den Links…

 

Kritik am Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Am 7. Dezember 2016 stellte das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) seinen ersten Bericht zur „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ vor. Das vorgegebene Ziel für das durch ein Gesetz zu diesem Bericht verpflichtete Institut ist, sowohl die Öffentlichkeit, als auch den Deutschen Bundestag über die Menschenrechtslage und deren Entwicklung in Deutschland zu informieren.

Der Bericht ist völlig mangelhaft. In dem Bericht wird sogar die Kritik des UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschlagen, der im Berichtsjahr in seinen abschließenden Bemerkungen über Deutschland „tief besorgt darüber“ war, „dass der Vertragsstaat (die BRD) die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, die Absonderung und andere schädliche Praktiken nicht als Folterhandlungen anerkennt.“
Wer unterschlägt, dass psychiatrische Zwangsbehandlung in Deutschland in der UN als Folter bezeichnet wurde, um damit die Lügenmärchen der Bundesregierung zu decken (siehe: http://www.zwangspsychiatrie.de/2015/04/luegenmaerchen-der-bundesregierung-bei-der-un-in-genf ) macht sich – zumindest teilweise – zu einem Institut für Regierungsgefälligkeiten. Entsprechend harsch fällt die Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener in einem offenen Brief an dessen Direktorin, Frau Prof. Rudolf aus. Er ist inzwischen hier veröffentlicht:
http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67UN/wp-content/uploads/2017/01/offener-Brief-zum-Bericht-des-DIMR.pdf
Wir empfehlen sehr dessen Lektüre.

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Die Internationale Organisation der Neo-Nazi-Eugeniker fest in deutscher Hand!
Der Präsident und die Sekretärin, sowie 3 der 12 Vorstandmitglieder dominieren die Internationale Neo-Nazi-Eugenik Organisation International Society of Psychiatric Genetics, siehe:  http://www.ispg.net/about-us/board-of-directors/
Bitte auch unsere Website des Horrors beachten: http://www.zwangspsychiatrie.de/website-des-horrors

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Dänemark beendet staatliche Pathologisierung von Transsexualität

Zum Jahresbeginn hat Dänemark Transsexualität von der Liste psychischer Störungen gestrichen. Damit beendet das skandinavische Land die global geläufige Diskriminierung gegen Transpersonen in seinem Einflussbereich. Das dänische Gesundheitsministerium nimmt für sich sogar in Anspruch, dass Dänemark weltweit der erste Staat ist, der diesen Schritt unternimmt (allerdings hat laut SPIEGEL auch Frankreich diesen Schritt bereits 2010 unternommen). Geschlechtsumwandlungen und Hormonbehandlungen sollen aber weiterhin auf Wunsch der Betroffenen möglich sein. Søren Laursen, begrüßte diesen Schritt für die dänischen LGBT-Community: „Jetzt wird man nicht mehr als psychisch krank abgestempelt. Jetzt wird das gesehen, was da ist – eine Variation.“

Schon zuvor hatte der Europarat in einer Resolution alle Mitgliedstaaten aufgefordert, die staatlich gestützte Pathologisierung von transsexuellen Menschen zu beenden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dagegen betrachtet diese Variation unter dem Terminus „Störung der Geschlechtsidentität“ weiterhin als psychische Störung; eine Haltung die nicht zuletzt die Menschenverachtung veranschaulicht, die psychische Krankheitsmodelle in sich tragen.

Zur Situation in Deutschland und weiteren Lektüre sei an dieser Stelle auch folgende Publikation empfohlen:
Allex, Anne (Hrsg.): Stop Trans*-Pathologisierung. Berliner Beiträge für eine internationale Kampagne. AG SPAK Bücher

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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de

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Befragung des Gutachters

Zur Vorbeugung einer psychiatrischen Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung empfehlen wir – wie immer – durch eine PatVerfü psychiatrische Untersuchung, Diagnose oder Begutachtung gemäß § 1901a BGB rechtswirksam zu untersagen. Der Schutz durchs Gesetz qua PatVerfü ist allerdings nur dann uneingeschränkt wirksam, wenn man weder eine Schweigepflichtentbindung für vorherige Begutachtungen unterzeichnet noch „plappert“, sondern stattdessen konsequent und „eisern“ gegenüber dem Psychiater schweigt und nur die PatVerfü vorzeigt. Dies ist der Fall bei einer Untersuchung, Diagnose bzw. Begutachtung durch den sozialpsychiatrischen Dienst und/oder einen Arzt in einer psychiatrischen Anstalt, um als Beweis für eine Zwangseinweisung usw. durch einen Richter zu dienen.

Davon sind Begutachtungen zu unterscheiden, die von der/m Betroffenen selbst gewünscht werden, um irgendwelche Leistungen – sei es Rente (z.B. als Wiedergutmachung) oder andere Zuwendungen – medizinisch begründet zu bekommen. Auch eine Begutachung z.B. im Auftrag des Job-Centers oder der Berufsgenossenschaft wird in aller Regel nicht zu einer Zwangseinweisung verwendet werden können, wird aber als sog. „Mitwirkungspflicht“ eingefordert.

Wer in diesen Fall ein Gutachten trotzdem erschweren will, kann sich an einem Musterfragebogen zur Vorab-Befragung des Gutachters orientieren. Wir haben ihn mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Verlages diesem Buch entnommen:  Das psychiatrische Gutachten – eine subjektive unwissenschaftliche Werteinschätzung auf dem Prüfstand der Menschenrechte von A. Bämayr.
Im Format rtf: Gutachter_befragen
Im Format pdf: Gutachter_befragen
Mehr zu dem Buch hier

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Wie der Regierungsentwurf noch mal verschärft wurde

Wir haben den Referentenentwurf mit dem Regierungsentwurf des geplanten Foltergesetzes verglichen.
Die Änderungen bzw. Ergänzungen stellen nochmal eine deutliche Verschärfung dar !
Neu in dem Entwurf:
Die gewaltsame Zuführung ins Krankenhaus
wird nun explizit gesetzlich geregelt:
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Im Referentenentwurf noch: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Gesetz_zur_Aenderung_materieller_Zulaessigkeitsvoraussetzungen_aerztlicher_Zwangsmassnahmen.pdf;jsessionid=D78185E4026B838CF2001632F1C44C14.1_cid297?__blob=publicationFile&v=2
§ 1906a
(4) Die Einwilligung eines Bevollmächtigten in eine ärztliche Zwangsmaßnahme setzt voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen ausdrücklich umfasst. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.“

neu im Regierungsentwurf: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Aenderung_Zulaessigkeitsvoraussetzungen_aerztliche_Zwangsmassnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
(4) Für die Einwilligung des Betreuers in eine notwendige Verbringung des Betreuten zu einem stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus gegen seinen natürlichen Willen zum Zwecke einer ärztlichen Zwangsmaßnahme gelten die Absätze 1 bis 3  entsprechend.
(5) Die Einwilligung eines Bevollmächtigten in eine ärztliche Zwangsmaßnahme und die Einwilligung in eine Maßnahme nach Absatz 4 setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die Einwilligung in diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst. Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
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Im Referentenentwurf noch:
FamFG
1. In § 104 Absatz 3 wird die Angabe „§ 312 Nr. 3“ durch die Angabe „§ 312 Nummer 4“ ersetzt

ganz neu ist im Regierungsentwurf:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 326 wie folgt gefasst:
„§ 326 Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt“.
[dann geht es mit 2. weiter das 1. im Referentenentwurf war]
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Im Referentenentwurf noch:
3. ärztlichen Zwangsmaßnahme nach § 1906a Absatz 1 und 2 auch in Verbindung mit Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder

neu ist im Regierungsentwurf:
3. ärztlichen Zwangsmaßnahme, auch einschließlich einer Verbringung zu einem stationären Aufenthalt, nach § 1906a Absatz 1, 2 und 4 auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen  Gesetzbuchs oder
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Im Referentenentwurf gab es dieses folgende 8. noch nicht. Es ist also neu im Regierungsentwurf eingefügt:
8. § 326 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 326 Zuführung zur Unterbringung; Verbringung zu einem stationären Aufenthalt“.
b) In Absatz 1 werden nach der Angabe „§ 312 Nr. 1“ die Wörter „oder bei der Verbringung
nach § 312 Nummer 3“ eingefügt.
c) In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort „Unterbringung“ die Wörter „oder zu
dessen Verbringung nach § 312 Nummer 3“ eingefügt.

Diese Folterrepublik rüstet also weiter auf. Wie „beruhigend“ ist es da, dass bei der Gedenkfeier des Bundestages am 27.1.2017, zum Gedenken an die Opfer des medizinischen Massenmords, alle so andächtig geschaut haben. Siehe: http://www.tagesschau.de/inland/bundestag-gedenken-105.html
Wir werden berichten, welche Abgeordneten für und welche gegen den Gesetzentwurf stimmen.

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