Die schweizerische „Zwangspsychiatrie“ oder die Verbrechen der Helvetier

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Seit es die Psychiatrie gibt, gibt es auch die „Zwangspsychiatrie“. Als Zeitzeuge, der weit über zwei Jahrzehnte in den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD) und im Psychiatrie Zentrum Münsingen (PZM) verbracht hat, werde ich hier mein Erlebets und Erfahrenes versuchen nieder zu schreiben.

– Was bedeutet eigentlich «ZWANG» in der Psychiatrie, wie und wo aber vor allem wann findet Zwang statt?
– Kann Dir das auch passieren?
– Die Folgen einer Zwangsbehandlung…

«Zwang» in der Psychiatrie gibt es eigentlich schon so lange wie es die Psychiatrie selbst gibt. In den 1950iger bis 1970iger Jahren z.B. waren es die Deckelbäder mit welchen man nicht konformes Verhalten in den psychiatrischen Kliniken hierzulande sanktionierte. Der, die Patient/in wurde meist über Stunden in ein kaltes Bad gesteckt über welchem man einen Deckel zumachen konnte so, dass nur noch der Kopf der Person rausschaute. Man hatte absolut keine Chance sich aus einem solchen Deckelbad selbst zu befreien. Man denke z.B. auch an die Elektroschock-Therapien bei schwer depresiven Patienten oder an die Schlaf-Therapie.

CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll

Heute, Dato Februar 2025, ist die «Zwangspsychiatrie» in der Schweiz leider immer noch eine Alltagsrealität. Heute werden die nicht Angepassten, Rebelierenden oder Menschen derer verhalten mir als Arzt nicht in den Kram passt, einfach mit Psychopharmaka ruhiggestellt sog. sediert. Beschwert man sich über die Fülle an Psychopharmaka welche man während eines Klinikaufenthaltes verordnet einnehmen muss, gibt’s noch zwei weitere Psychopharmaka obendrauf. Ein Oberarzt einer geschlossenen psychiatrischen Klinik hat die absolute Verfügungsgewalt über seine Patienten. Was «Er» verordnet wird umgesetzt von den «Pflegenden» ohne wenn und aber; Ob man damit selbst einverstanden ist, sei dahingestellt. Patienten, die sich weigern, all ihre verordneten Psychopharmaka einzunehmen, werden ein zweimal verwarnt und dann in Begleitung von bis zu fünf Pflegenden in ein Isolierzimmer gebracht. Wehren sich diese mit Händen und Füssen in das bereitgestellte Isolierzimmer mitzugehen, wird nicht lange gefackelt, die Pfleger werden dann handgreifflich um den Patienten ins Isolationszimmer zu boxieren wo bereits das Gurtenbett auf den Widerspenstigen wartet. Auf dieses Gurtenbett wird der Patient nun Fünf-Punkt-fixiert (angeschnallt) um Ihm gegen seinen Willen die verordneten Psychopharmaka, meist per Spritze, zu verabreichen. Manchmal dauert es Tage, ja, gar Wochen bis der Patient wieder aus dem Isolationszimmer auf die Station entlassen wird.

Sämtliche Artikel der EMRK (der Europäischen Menschenrechtskonvention) werden Knall auf Fall einfach über den Haufen geworfen…dabei wäre es eigentlich relativ simpel und einfach, mein Körper gehört mir und ich bestimme was mit meinem Körper passiert, was auch immer das sein mag.

CRPD_Konvention_Leichte_Sprache

Nicht so in psychiatrischen Kliniken der Schweiz; Da bestimmt der «GOTT in WEISS» was mit deinem Körper passiert. Es ist mir nach all den Jahren in psychiatrischen Institutionen immer noch unverständlich, wie man einen Menschen oft ein Leben lang dermassen schänden kann unter dem Deckmäntelchen der «Fürsorge» und das Beste für seine Gesundheit zu wollen, ich empfinde derartiges Gebaren und Verhalten als höchst schizoid, nicht selten, nach Jahren der «Behandlung» endet die Reise dann mit dem frühzeitigen Tod des Patienten.

…und ja, auch Dir kann es passieren, das plötzlich ein Nachbar mit Ordnungszwang, Dich nach einer ausgelassenen Gartenparty in einer psychiatrischen Klinik verschwinden lässt. Vorab natürlich mit einer Anzeige wegen Nachtruhestörung, welche die «Blauen Engel» auf den Plan rufen. Selbst das Schlafen auf einer Parkbank im Freien, man denke z.B. an Obdachlose, kann einem zum Verhängniss werden. Ein Anruf bei den «Blauen Engeln» genügt meist und das Einweisungsprozedere ist bereits vorprogrammiert.

Als faktisch letztes Land auf dem Europäischen Kontinent hat die Schweiz 2015 die UN-BRK (die UN-Behinderten-Rechts-Konvention) signiert. Diese verbietet es ganz explizid, Menschen gegen ihren Willen mit Psychopharmaka zu behandeln. Rativiziert ist diese deswegen noch lange nicht. Aber über all das setzen sich Behörden wie z.B. die KESB und sog. Ärzte ==> Psychiater einfach hinweg oder leugnen stinkfrech den Patienten jemals «Zwangsbehandelt» zu haben. Die Alpenrepublik Schweiz hat das Fakultativprotokoll nicht signiert und auch nicht rativiziert. Was nichts anderes heissen soll, als das Verstösse gegen die UN-BRK hier zu Lande nirgends eingeklagt werden können – man kommt sich vor wie in einem Roman von Franz Kafka.

humanrights.ch zur UN-BRK aber vor allem zum Fakultativprotokoll

Petition an den Bundesrat zum UN-BRK Fakultativprotokoll (Zusatzprotokoll)

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