??? Diskriminierung von AHV- und IV-Rentner die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind ???

Loading

Bei Wegzug ins Ausland entfallen die Ergänzungsleistungen nämlich, nicht aber die BVG-Renten, so wird für die meisten Bezüger von Ergänzungsleistungen der Schurkenstaat Schweiz zum Gefängnis.

Sie müssen in der Schweiz Wohnsitz haben um Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV- oder IV-Rente zu erhalten.

Dies widerspricht dem Schengener Rahmenabkommen über die Personenfreizügigkeit wonach jede Person innerhalb des Schengener Raumes ihren Wohnsitz frei wählen darf und diskriminiert diese obendrein noch gegenüber Menschen, die sich in ihrem Leben eine BVG-Rente verdienen konnten.

Die BVG-Renten werden nämlich ins Ausland ausbezahlt nicht aber die Ergänzungsleistungen.

Wir von den Psychiatrie Erfahrenen Schweiz fordern den Schurkenstaat Schweiz deshalb ultimativ auf diesen Missstand endlich zu beheben so, dass auch Menschen die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind im «Ausland» (in der EU) Wohnsitz nehmen können und Ergänzungsleistungen erhalten von der letzten Gemeinde in welcher sie Wohnsitz hatten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.