Die Schweiz nach Aufarbeitung der Administrativ Versorgten, die Schweiz nach Aufarbeitung der Verdingkinder; die Schweiz nach 1981 oder das Psychogramm einer ganzen Nation

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Werte Leserinnen und Leser,

Häppchenweise haben wir in den vergangenen Jahren durch die Medien immer wieder erfahren, wie dieser Staat Schweiz mit unseren Eltern und Grosseltern verfahren ist, entsprachen sie nicht den damaligen gesellschaftlichen Normen.

Sie wurden bereits als Minderjährige, als sog. Verdingkinder an Bauern verkauft oder an diese von den Behörden zugewiesen, in Haftanstalten ohne begangene Straftat und ohne Anklage und Urteil weggesperrt. Den damals schwangeren Frauen in den Haftanstallten, hat man gleich nach ihrer Niederkunft ihre Säuglinge weggenommen und diese ebenso Fremdplatziert. Meist wurden ihre Säuglinge, aber auch ihre Minderjährigen Kinder in christlich geprägten Institutionen untergebracht, in welchen man aus ihnen «bessere Menschen» machen wollte. In diesen christlich geprägten Institutionen wurden die ihnen Schutzbefohlenen dann meist schwer körperlich, psychisch und nicht selten auch sexuell misshandelt und ausgebeutet. Litten diese Kinder und jungen Erwachsenen dann später an psychischen Störungen (wen wundert’s), hat man sie sang und klanglos in psychiatrische Kliniken versenkt und an ihnen, die in jener Zeit entwickelten und aufgekommenen Psychopharmaka getestet, wie an Laborratten.

Dies ist ein grober Abriss, über was unseren Eltern und Grosseltern in jener (ihrer) Zeit widerfahren ist oder widerfahren konnte, wenn sie oder ihre Familienkonstellation nicht ins Bild der Behörden passte.

Die Schweiz hat sich schwer getan mit der Aufarbeitung dieses düsteren Kapitels ihrer jüngeren Sozialpolitik.

…und, was hat sich seit jener Zeit verändert oder gar verbessert?

Leider nicht viel. Zwar gäbe es seit 1981 die Möglichkeit, von einem Gericht (Rekurskommission), die einem entzogene Freiheit durch einen Arzt oder durch eine Behörde (früher Fürsorgerischer Freiheitsentzug; FFE, heute Fürsorgerische Unterbringung; FU) einzuklagen resp. einen sog. Rekurs zu machen. Dies ist leider für die meisten betroffenen psychiatrie Patienten bis heute toter Buchstabe geblieben, weil die Gerichte in fast 90% der Rekurse zu Gunsten der psychiatrischen Kliniken und derer Gutachten, erstellt von derer Gutachter (notabene der Zwangspsychiatrie), urteilen und den FFE oder heute die FU weiter aufrecht erhalten oder gar noch verlängern.

Meist werden die betroffenen psychiatrie Patienten (Kläger) mit ihren Schilderungen betreffend Verletzungen der EMRK und heute selbstverständlich auch Verletzungen der UN-BRK durch die Organe der Zwangspsychiatrie während ihres Klinikaufenthaltes, in den Rekursen von den Gerichten (von der Rekurskommission)  gar nicht ernst genommen, wenn sie sich selbst vertreten und versuchen ohne Anwalt mit ihrem Rekurs durch das ganze «Haftprüfungsverfahren» zu kommen (die FU aufzuheben um aus der psychiatrischen Klinik entlassen zu werden).

Frisch und  fröhlich schreiben diese Rekurskommissionen (meist bestehend aus fünf Personen) heute noch (dato 2019) in den aller meisten Fällen einfach  alles, was die betroffenen psychiatrie Patienten (Kläger) vortragen betreffend Verletzungen der EMRK und heute selbstverständlich auch Verletzungen der UN-BRK während ihres Klinikaufenthaltes, ihrer «kranken-, subjektiven Wahrnehmung» zu. Mit anderen Worten, den Schilderungen der betroffenen psychiatrie Patienten (Kläger) wird heute noch (dato 2019) seitens der Rekurskommissionen regelmässig und systematisch überhaupt keine Glaubwürdigkeit beigemessen.

Des weiteren kann man sich noch heute die Anwaltskanzleien in diesem Staate Schweiz an einer Hand abzählen, die sich für die betroffenen psychiatrie Patienten mit eben beschriebenen Rekursen einsetzen.

Mit Menschenrechten ist eben kein Geld zu verdienen und den Betroffenen hat dieser Staat Schweiz in den allermeisten Fällen dann schon alle Materiellen und Imateriellen Güter abgeknöpft und sie bereits über Jahre hinweg in die Armut getrieben so, dass diese überhaupt kein Geld mehr haben ihre verbrieften Menschenrechte über aufwendige Prozesse mit ihren Anwälten von einem Gericht (Rekurskommission) einzufordern.

Da werden mir jetzt die Befürworter der «Zwangspsychiatrie» ganz vehement widersprechen und ins Feld führen, dass jedem Einwohner des Staates Schweiz die unentgeldliche Prozessführung zustehe insofern er Mittellos ist.

Dazu der Beobachter: https://www.beobachter.ch/wohnen/unentgeltliche-rechtspflege-das-mussen-sie-wissen

In all den Jahren, die ich in psychiatrischen Institutionen verbracht habe, bin ich keinem einzigen betroffenen psychiatrie Patienten begegnet, der mir hätte erzählen können, dass dieser Staat Schweiz ihm die Prozesskosten hätte bezahlt um die ihm durch die Organe der Zwangspsychiatrie zugefügten  Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der UN-BRK in psychiatrischen Kliniken zu dokumentieren.

https://www.woz.ch/1933/sozialhilfe/so-wird-den-armen-der-rechtsweg-versperrt

Das diametrale Gegenteil war der Fall.

Haben die betroffenen psychiatrie Patienten (Kläger) mehr durch Zufall und auf eigene Faust überhaupt eine Anwaltskanzlei gefunden, die vorgegeben hat, eine Klage in ihrem Sinne gegen die psychiatrische Klinik zu führen, in welche sie per FU eingewiesen und den Organen der Zwangspsychiatrie überlassen wurden, hat man sie den ganzen Prozess (Rekurs) letztendlich verlieren lassen, indem die sie angeblich vertretenden Anwälte noch Cochon frère gespielt haben vor den Gerichten (Rekurskommissionen) dieses Staates Schweiz mit ihnen und sie während des ganzen Prozesses (Rekursses) in alle möglichen offenen Messer der Gegenpartei (der sich rechtfertigenden Organen der Zwangspsychiatrie) haben laufen lassen.

Was zuletzt übrig blieb, war ein Urteil¹ zu ihren Ungunsten, einen Schuldenberg durch die entstandenen Prozesskosten und obendrein noch eine Lohnpfändung des Betreibungsamtes ihres Bezirkes, insofern die Kläger überhaupt noch arbeitsfähig waren nach der ganzen prozessiererei und/oder sie ihr Arbeitgeber nicht längst auf die Strasse gestellt hatte nachdem er erfahren hat, dass sein/e Mitarbeiter/in in einer psychiatrischen Klinik gelandet war.

¹(ein komplett zu Gunsten der «Zwangspsychiatrie» Negiertes und damit komplett unbrauchbares Urteil).

Ohne wenn und aber werden die Betroffenen nach derartigen Verhandlungen heute noch (dato 2019) in die psychiatrischen Kliniken zurück spediert um ihre FU abzusitzen.

Weigern sie sich und gehen nicht freiwillig in die psychiatrische Klinik zurück, werden sie polizeilich ausgeschrieben und mit der Polizei in derer Einsatzwagen, meist noch in Handschellen gelegt, in die Klinik zurück eskortiert.

Vom eben beschriebenen Treiben, wissen die Ärzte und die Verantwortlichen der psychiatrischen Kliniken seit Jahrzehnten nur all zu gut.

Ihre Carte blanche, weiter zu machen wie gehabt. Schliesslich haben sie ja seitens ihrer verarmten Patientenklientel absolut nichts zu befürchten im Gegenteil, wo kein Kläger, da auch kein Beklagter und damit auch kein Prozess und letztendlich dann eben auch kein Urteil (oder wenn, dann ein komplett Unbrauchbares, weil über alle Ecken und Kanten hinweg Negiertes).

Das Karussell dieses (Un-)Rechtsstaats Schweiz mit UNO-Sitz in Genf dreht sich also auch nach 1981 munter weiter, bis heute (dato 2019).

Das ganze Rekursverfahren und selbstverständlich auch die in diesem Zusammenhang ausgestellten Gutachten der Organe der Zwangspsychiatrie verkommen so von A bis Z zur absoluten Farce für die betroffenen psychiatrie Patienten (Kläger) und führen im besten Fall nur zu neuen Traumatas bei diesen, welche dann wiederum therapiert werden müssten.

Nur von wem?

Zynischerweise zuhauf noch von den «Tätern» (von den Organen der Zwangspsychiatrie) selbst.

Hirnverbrannter, hinterhältiger, perfider und letztendlich unglaubwürdiger könnte das ganze psychiatrische Versorgungssystem in diesem Staate Schweiz nicht aufgebaut sein.

Ohne den Verein PSYCHEX (heute PSYCHEXODUS) der sich für die Wahrung der Menschenrechte der betroffenen psychiatrie Patienten seit nunmehr über 30 Jahren mit Herzblut einsetzt, ist es heute noch (dato 2019) praktisch und faktisch aussichtslos von einem Gericht (Rekurskommission) die Aufhebung einer FU zu erwirken um «nach Hause» entlassen zu werden.

Insofern die Betroffenen dann überhaupt noch ein «zu Hause» haben ausserhalb der psychiatrischen Klinik, nachdem sich nicht schon bereits während ihres Aufenthaltes in der psychiatrischen Klinik die KESB und ein allfälliger Beistand eingeschaltet haben und Buchstabengetreu alles umsetzen was der behandelnde Psychiater in seinen Gutachten empfiehlt (befiehlt) und diese empfehlen in 99,9% der Fälle, oh Wunder was, einen Übertritt von der Klinik in eine ebenfalls psychiatrische Institution, in ein sog. «Betreutes Wohnen» mit engmaschigem Setting, wo es für die betroffenen psychiatrie Patienten im genau gleichen Atemzug weitergeht wie in der Klinik selbst, nur über Jahre hinweg.

Auf die eben beschriebene Art und Weise produziert sich dieser Staat Schweiz die Mehrheit seiner Sozialhilfeempfänger, IV-Rentner aus psychischen Gründen aber auch seine Strafgefangenen in den JVA und letztendlich auch in den forensischen psychiatrischen Abteilungen des Justizvollzuges am laufenden Meter selbst. Denn was anderes sollte den aus Menschen werden oder geworden sein, die ihr ganzes Leben lang und von Anfang an durch sämtliche Institutionen dieses Staates Schweiz aus rein wirtschaftlichen Interessen manipuliert und indoktriniert wurden oder gar belogen, betrogen, hintergangen und verraten worden sind? Sicher nicht «verständnisvolle, fürsorgliche und auf Andere Rücksicht nehmende Weihnachtsmänner» und auch kein «frommer Bruder Klaus» aus irgend einer Verena Schlucht oder eine «Mutter Theresa» welche sich liebevoll und selbstlos und um ein vergelt’s Gott um Andere kümmert.

Nachvollziehbar, dass der Glaube an dieses Rechtssystem und letztendlich dann auch an den ganzen Justizapparat bei Menschen die sich in ihrer Not vertrauensvoll an die Institutionen dieses Staates gewandt haben und dann derartige Erfahrungen machen mussten wie eben beschrieben, leider dann sehr oft ein für allemal zerstört ist und sie dann anfangen  ihren eigenen Staat im Staat mit eigenem Rechtssystem und eigenem Rechtsempfinden etc. zu gründen und sollte es dann plötzlich ausarten, letzten Endes wirklich nichts anderes mehr übrig bleibt, als sie dann tatsächlich (oh Wunder was) ein Leben lang in einer der unzähligen Institutionen dieses Staates Schweiz auf nimmer wiedersehen verschwinden zu lassen. (s. Eine sich selbst erfüllende Prophezeihung) 

Übrigens auch ein idealer Nährboden für alle Arten von Ideologien von ganz Links bis ganz Rechts, für alle Arten von Glaubensrichtungen und Religionen und die daraus resultierenden extremistischen Strömungen bis hin zum Terrorismus und Staatsterrorismus.

Aber solche Gedanken hat in diesem Staate Schweiz lange vor mir bereits ein Anderer zu Papier gebracht; Friederich Dürrenmatt der da festgehalten hat: «Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat», oder Theodor W. Adorno von der Frankfurther Schule mit seinem berühmten Zitat das in die analen der Geschichte einging und da lautet: «Es gibt kein richtiges Leben im Falschen».

Für uns, von den Psychiatrie Erfahrenen Schweiz jedenfalls, ist die Aufarbeitung jüngerer Schweizer Sozialpolitik bis 1981 damit längst nicht abgeschlossen und erledigt, im Gegenteil. Die damaligen Strukturen, Verhaltensmuster Ideologien aber zu Hauf auch Vorurteile, die bis heute in all unseren Institutionen, vom Kindergarten bis in die Universitäten², aber vor allem in unseren Köpfen immer und immer wieder auf’s Neue an unsere Nachkommen weitergegeben werden, lassen wenig Raum für Hoffnung auf Besserung zu.

²(ist im Staate Schweiz eigentlich alles Ein- und Dasselbe)

Der Wille, daran etwas zu verändern, ist den Menschen in diesem Land komplett abhanden gekommen.

Recht ist, für die meisten Bewohner dieses Staates heute eben immer noch (aber das war schon früher so, lange vor 1981) was ihnen und ihrem Portemonaie etwas nützt, wo sie für sich und ihresgleichen einen möglichst grossen monetären Profit rausziehen können und damit selbst auch etwas haben vom ganzen Kuchen des von ihnen selbst inszenierten Schlamassels. Ob und inwiefern sie dabei Andere sowohl physisch als auch psychisch schädigen ist ihnen einerlei, Hauptsache ihre Buchhaltung und ihre Kasse stimmt aber vor allem ihre Arbeitsplätze sind gesichert bis zu ihrer Pensionierung.

«…denn wer zahlt befiehlt», wird man noch heute hönisch von den Einwohnerinnen und Einwohner in diesem Staate Schweiz als Sozialhilfebezüger oder IV-Rentner aus psychischen Gründen hin und wieder angesungen und belehrt, fordert man von ihnen einer der 30 Menschenrechtsartikel ein oder macht sie auf die UN-BRK aufmerksam.

Ansonsten interessiert sich die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner dieses Staates einen alten Scheissdreck für Andere, die sie nicht kennen und es ist ihnen völlig egal was mit diesen Anderen geschieht oder aus ihnen wird, solange es sie selber nicht betrifft oder sie plötzlich anfängt über ihr eigenes Portemonaie oder ihre eigene Firmenkasse zu interessieren.

Dass sie es selbst sind, die mit derartigen Lebensphilosophien, Lebenseinstellungen und Lebenskonzepten sämtliche Menschenrechte jeden Tag auf’s Neue mit Füssen treten und damit buchstäblich jeden Tag auf’s Neue zu Grabe tragen und ihre eigenen noch obendrein, scheint sie alle ganz offensichtlich einen Deut zu kümmern.

So jagen sich die Vergehen gegen die EMRK und UN-BRK in praktisch allen Institutionen dieses Staates Schweiz jeden Tag auf’s Neue, auch nach 1981 und werden ebenso dilettantisch von allen Beteiligten jeden Tag auf’s Neue unter den Teppich gekehrt.

Eine Halbwahrheit wird in diesem Staate Schweiz mit der nächsten noch grösseren Halbwahrheit kaschiert, eine Lüge mit der nächsten noch Grösseren und einigt man sich oder geht ausnahmsweise mal einen Kompromiss ein, dann ganz sicher nicht im grössten aller gemeinsamen Nenner sondern im Kleinsten aller Kleinen.

Aber damit nicht genug. Dieses Verhalten und Gebaren zieht sich buchstäblich hin, bis in die hintersten und letzten Winkel ihres eigenen Lebens, bis dann ihr ganzes Leben über all die Jahre der Halbwahrheiten, Lügereien und fauler Kompromisse zu einer vollkommenen Lebenslüge verkommen ist.

Nach all den Jahren, welche man mich in psychiatrischen Institutionen hat verbringen lassen, kann ich leider zu keinem vernichtenderen Fazit kommen, als dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung selber hochgradig Schizophren sein muss. Wie Anders sollte es den sonst möglich sein, dieses ganze (Un-)Rechtskarusell in diesem sog. (Un-)Rechtsstaat am laufen zu halten wie eben beschrieben und es obendrein noch als normal zu erachten, sich dabei wohl und glücklich zu fühlen? Unter solchen Voraussetzungen und Bedingungen kann man gar nicht’s anderes als Schizophren sein und werden in diesem Staate Schweiz,  will man über all das zum Himmel schreiende Unrecht und Elend jeden Tag auf’s neue hinwegsehen so, dass das Leben für einen selbst irgendwie noch erträglich ist und weitergehen kann.

Abgesehen davon stören die wenigen noch übrig gebliebenen angeblich «psychisch Gesunden» in diesem Land ihre selbst produzierten «Schizophrenen» nur, indem sie sie mit ihren pausenlosen schizoaffektiven Versprechungen zur Linderung und Heilung³ ihrer angeblichen «Schizophrenien» nur noch «schizophrener» machen. Das Glaubt ihnen nämlich kein einziger normaler «Schizophrener» mehr.

³(Monotone Fliessbandarbeiten in irgend einer Institution und über Jahre hinweg verabreichte Psychopharmaka)

Ausserdem, was sollte es denn die von ihnen selbst kreierten «Schizophrenen» überhaupt noch interressieren sog. «Gesund» zu werden und sich zu integrieren in diese so oder so kaputte und tief kranke Gesellschaft ausserhalb der psychiatrischen Klinikmauern?

Eigentlich wären es die wenig übrig gebliebenen sog. psychisch Gesunden oder die, die vorgeben es (noch) zu sein, die man vor ihren eigenen kreierten  «Schizophrenen» schützen müsste und d.h. in Institutionen mit Mandalabildchen malen und Nachmittagelangem Kalumet (Anzündhilfen für Schwedenöfen) basteln, weggsperren und beschäftigen müsste und dringend zu ganz normalen «Schizophrenen» therapieren sollte.

Der Aufwand wäre ganz sicher der Geringere, ebenso die Kosten und obendrein könnte sich der ganze Sozialstaat Schweiz noch Milliarden sparen.

Ganz zu schweigen vom absolut lächerlichen Sisyphus aller Pharma-Firmen, die jedes Jahr zig Millionen von Dollars in Forschung und Entwicklung von Psychopharmaka zur Linderung aller Arten von «Schizophrenien» investieren.

Schon vor Jahren bin ich desshalb zum Schluss gekommen, dass wir definitiv und absolut die Falschen therapieren in unseren hiessigen psychiatrischen Institutionen aber eigentlich überall auf diesem Planeten Erde (nicht nur und ausschliesslich in der Schweiz).

 Tja, was bleibt übrig aus all den gewonnen Erkenntnissen?

Nicht viel. Ausser, dass es nach wie vor himmeltraurig um die Menschenrechte in diesem Staate Schweiz bestellt ist, auch und gerade nach 1981 und man Müde wird, sich für diese jeden Tag auf’s Neue einzusetzen, vor allem, wenn man kein Licht am Ende des Tunnels sieht und sich zu Recht fragt, ob den dieser Tunnel überhaupt ein Ende hat d.h. jemals ein Ende nehmen wird.

Dass Menschenrechte, die ich einem Anderen zugestehe, ich letztendlich auch mir selber zugestehe, weil der Andere, dem ich sie zugestehe, sie mir wiederum zugesteht, darauf kämen sie im Traum nie.

https://www.woz.ch/1721/essay/die-menschenwuerde-sollte-sich-beim-schutz-der-rechte-von-verletzlichen-zeigen-doch

Eigentlich kämen jetzt an dieser Stelle noch die Quellennachweise etc.:

Aber ich bin es des leidigen Themas nach all den Jahren so langsam aber sicher überdrüssig und überlasse es nun meiner Leserschaft sich selbst über eine Suchmaschine im Internet zu informieren (schliesslich bin ich weder euer Vordenker noch euer Vorkäuer):

  • https://www.zwangspsychiatrie.de/tag/gewaltfreie-psychiatrie/
  • UN-BRK (Behindertenrechtskonvention)
  • Juan E. Mendez Sonderberichterstatter für Folter des UN-Hochkomisariats für Menschenrechte (seine Rede über Zwangsbehandlungen in psychiatrischen Einrichtungen von 201?)
  • Wer und was ist die CRPD der United Nations
  • UN-BRK und Zwangsbehandlungen und je nach Interesse noch Weitere sich durch ihre recherchen ergebenden Interessensgebiete

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